Stipendien

Stipendienreglement msa
Zweck
Ausrichtung von Beiträgen an die Unterrichtskosten von motivierten Schülerinnen und Schülern, wenn sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Organisation/Grundlage/Finanzierung
Über Stipendien an der msa hat die Stipendienkommission zu befinden. Diese wird vom Vorstand gewählt und besteht aus 5 Personen (Präsidium, zwei Vorstandsmitglieder, Schulleitung und Sekretariat).
Finanzierung
Stipendien werden ausschliesslich aus dem Stipendienfonds geleistet, andere Gelder der msa dürfen nicht für diesen Zweck verwendet werden.
Gesuche
Das vollständig ausgefüllte Stipendienantragsformular ist inklusive der neusten Steuerrechnung (definitiv oder provisorisch) der Eltern, bzw. des Erziehungsberechtigten zu Händen der Stipendienkommission einzureichen. Die Gesuche für das folgende Unterrichtsjahr sind bis zum 15. Mai schriftlich einzureichen und jährlich zum gleichen Termin (15. Mai) zu erneuern. In Ausnahmefällen können Stipendiengesuche per 15. Dezember eingereicht werden. Diese müssen ebenfalls per 15. Mai schriftlich erneuert werden. Nach Semesterbeginn werden rückwirkend keine Stipendien bewilligt. Hier finden Sie das Antragsformular für ein neues Stipendium sowie das Formular für ein Erneuerungsgesuch zum Ausdrucken.
Kriterien
Stipendien werden grundsätzlich nur schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gewährt, die Unterricht bei Musiklehrpersonen der msa an der msa besuchen. Für das sogenannte 10. Schuljahr kann auch ein Stipendium gewährt werden. Stipendien können pro Kind während maximal drei Jahren beantragt resp. bewilligt werden.
Bemessung des Stipendiums
Für jeden Schüler (innerhalb einer Familie) ist die Berechnung gesondert vorzunehmen. Die finanziellen Verhältnisse der Eltern, bzw. der Erziehungsberechtigten, werden dabei gemäss Tabelle in Bonus- und Malusprozente umgesetzt. Die Prozente beziehen sich auf das zu bezahlende Schulgeld.
Einkommen der Eltern:
Das steuerbare Einkommen wird gemäss beiliegender Tabelle in Bonusprozente umgesetzt. Grundlage ist das steuerbare Einkommen gemäss neuster Steuerrechnung der Eltern, bzw. des Erziehungsberechtigten.
Vermögen der Eltern:
Das steuerbare Vermögen wird gemäss beiliegender Tabelle in Malusprozente umgesetzt. Grundlage ist das steuerbare Vermögen gemäss neuster Steuerrechnung der Eltern, bzw. des Erziehungsberechtigten.
Vorbehaltsklauseln
Pro Familie darf ein maximaler Betrag pro Jahr gesprochen werden, welcher dem 1,5-fachen des 40-minütigen Einzelunterrichts entspricht.
Die Stipendienkommission sorgt für eine sorgfältige Bewirtschaftung des Stipendienfonds. Per 1.1.2020 soll das Vermögen des Stipendienfonds nie unter den Schwellwert entsprechend dem Gegenwert von vier Einzellektionen à 40 Minuten fallen. Sollte sich das Vermögen im Stipendienfonds auf Ende eines Kalenderjahres auf den Gegenwert von 15 Einzellektionen à 40 Minuten geäufnet haben, wird die Stipendienkommission eine Beitragsreduktion im Folgejahr in die Wege leiten. Im Fall, dass der finanzielle Bedarf an Stipendiengeldern die untere Limite unterschreitet, wird der im Jahr einbezahlte Betrag als Grundlage genommen und die Stipendienbeträge werden entsprechend prozentual gekürzt.
Sollte sich mangelndes Interesse oder Engagement der Musikschülerin oder des -schülers zeigen, können Stipendien gestrichen werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt durch die Stipendienkommissionnach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrperson.
Rekursmöglichkeiten sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schulgeldrückerstattungen ausgeschlossen.

Tabelle über das anrechenbare Einkommen der Eltern / Erziehungsberechtigten

Anrechenbares steuerbares Einkommen Bonus-Prozente
   
ab 50'000
 0%
49’000 - 49’999 5%
48’000 - 48’999 10%
47’000 - 47’999 15%
46’000 - 46’999 21%
45’000 - 45’999 27%
44’000 - 44’999 33%
43’000 - 43’999 39%
42’000 - 42’999 45%
41’000 - 41’999 51%
40’000 - 40’999 57%
39’000 - 39’999 63%
38’000 - 38’999 69%
37’000 - 37’999 75%
36’000 - 36’999 81%
35’000 - 35’999 87%
bis 34’999 93%

 

Tabelle über das anzurechende Vermögen der Eltern / Erziehungsberechtigten

Anzurechnendes steuerbares Vermögen Malus-Prozente
 
bis 5’000 5%
5'001 - 10’000 10%
10'001 - 15’000 15%
15'001 - 20’000 21%
20'001 - 25’000 27%
25'001 - 30’000 33%
30'001 - 35’000 39%
35'001 - 40’000 45%
40'001 - 45’000 51%
45'001 - 50’000 57%
50'001 - 55’000 63%
55'001 - 60’000 69%
60'001 - 65’000 75%
65'001 - 70’000 81%
70'001 - 75’000 87%
75'001 - 80'000 93%
ab 80’001 100%

Version: Sept. 2022

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Neunfornerstrasse 18
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